Allgemeine Geschäftsbedingungen der dispo-Tf Medical & Safety GmbH
§1 Allgemeines
Für alle Rechtsgeschäfte mit dem Kunden gelten ausschließlich unsere „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“. Diese können nur durch schriftliche Individualvereinbarungen geändert werden. Andere allgemeine Geschäftsbedingungen finden keine Anwendung. dispo-Tf Medical GmbH behält sich Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Die Preise gelten bis zum Erscheinen einer neuen Preisliste. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Bei abweichenden Preisen innerhalb des Betriebes gelten die Preise im Internet. Für den Fall von Sonderangeboten gilt der angebotene Preis auf die Sonderaktion befristet. Erbrachte Dienstleistungen sind spätestens nach der Behandlung direkt in unseren Geschäftsräumen zu begleichen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Diese Bedingungen werden mit Auftragserteilung anerkannt und finden Geltung.
§2 Terminvereinbarungen
Terminvereinbarungen können per E-Mail oder Telefon vorgenommen werden. Terminwünsche per E-Mail gelten erst als bestätigt, wenn dispo-Tf Medical & Safety GmbH eine Bestätigungs-E-Mail versandt hat. Ein verspätetes Erscheinen zum vereinbarten Termin kann unter Umständen auch im Interesse der nachfolgenden Kunden von der Untersuchungs-/Behandlungszeit abgezogen werden. Für eine vom Kunden gewünschte Kürzung der Behandlung während des Termins können keine preislichen Vergünstigungen gewährt werden. Es ist der volle Behandlungspreis gemäß Buchung zu zahlen.
§3 Terminverschiebungen/-absagen und Stornierungen
Termine, die nicht eingehalten werden können, müssen mindestens 24 Stunden vorher persönlich, per Telefon oder per E-Mail abgesagt werden.
Die Entgegennahme der Stornierungen kann nur innerhalb der Geschäftszeiten, werktags von 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr erfolgen. E-Mails können von Fr. 16:00 Uhr bis Mo. 8:30 Uhr, sowie an Feiertagen nicht gelesen werden, eine Beantwortung ist deshalb nicht möglich. Terminabsagen, die nicht innerhalb der Fristen erfolgt sind, oder unentschuldigtes Nichterscheinen zu einem Termin, werden zu 100 % in Rechnung gestellt.
§4 Datenschutz
An uns übermittelte Daten wie Name, Adresse, Telefonnummer oder E-Mail Adresse (personenbezogene Daten) verwenden wir ausschließlich zum Zwecke der Bearbeitung Ihrer Anfrage oder der Abwicklung Ihrer Bestellung. Ihre Daten werden von uns nicht an Dritte weitergegeben.
§5 Rücktritt / Leistungsänderung
dispo-Tf Medical & Safety GmbH ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn trotz einer von uns eingeräumten angemessenen Frist die vereinbarte Vergütung nicht erfolgt. Unsere Leistungen sind innovativen Änderungen vorbehalten. Wir vergrößern oder erweitern unsere Leistungen ständig, um ein bestmögliches Angebot bereitstellen zu können.
§6 Anwendbares Recht/Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Berlin – Deutschland.
Es gilt deutsches Recht.
§7 Schlussbestimmungen
(1) Die Mitarbeiter der dispo-Tf Medical GmbH sind nicht befugt, rechtsverbindliche Handlungen vorzunehmen, Erklärungen entgegenzunehmen und/oder abzugeben. Dies ist ausschließlich der Geschäftsleitung vorbehalten.
(2) Sollte eine oder mehrere Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
(3) Im Hinblick auf die Durchführung aller Untersuchungen bitten wir in Absprache mit der zu untersuchenden Person sicherzustellen, dass am Tag unserer Untersuchung die zu untersuchende Person nicht arbeitsunfähig erkrankt ist oder zum Zeitpunkt der Durchführung der Untersuchung an sonstigen, vorübergehenden Beeinträchtigungen der Gesundheit leidet. Dies gilt sowohl für sämtliche Atemwegserkrankungen im Hinblick auf die aktuelle Corona-Krise, als auch ganz allgemein für sämtliche Fälle einer vorübergehenden Gesundheitsbeeinträchtigung. Ansonsten wird nicht nur die ordnungsgemäße Durchführung der Untersuchung erschwert oder vereitelt. Sie riskieren andernfalls auch, dass unser Arbeitsmediziner zum Schutz der untersuchenden Person oder zum Schutz unserer eigenen Mitarbeiter die Durchführung einer Untersuchung zurückweisen müssen. (ggf. ergänzend) Wir bitten um Verständnis, dass wir gleichwohl die vereinbarte Vergütung in Rechnung stellen müssen, wenn die Durchführung unserer Untersuchung aufgrund einer Erkrankung der untersuchenden Person nicht erfolgen kann, obwohl dies für Sie und die zu untersuchende Person bereits am Tag zuvor erkennbar war, aber eine Absage des Termins bei uns unterblieben ist.
Berlin, den 17.06.2020